Qualifizierung für die Arbeit von Morgen
Bundestag beschließt das Arbeit-von-morgen-Gesetz.
Der Bundestag hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) beschlossen.
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um nach der Corona-Krise schnell wieder den Weg zu Wachstum und Beschäftigung finden. Es sieht vor, dass die mit dem Qualifizierungschancengesetz ausgebaute Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern weiter verbessert wird. Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, erhalten nach der Neuregelung einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung. Und dies gilt natürlich auch für unsere Ausbildung in der Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe.